Wie wird das Entgelt bei Schwangerschaft berechnet? Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot? Muss eine schwangere Mitarbeiterin mit ihrer Arbeit vollständig oder teilweise aussetzen, hat sie nach § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen Anspruch auf ihr bisheriges Entgelt. Mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft können zudem Beschäftigungsverbote eintreten: betriebliche und ärztliche Beschäftigungsverbote. Damit die Frau bei einem Beschäftigungsverbot keine Nachteile hat, zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit den Lohn weiter (Mutterschutzlohn).
Das Mutterschutzgesetz sieht generelle und individuelle Beschäftigungsverbote vor, die für Schwangere oder stillende Mütter gelten. Arbeitgeber müssen hierfür nicht die vollen Kosten übernehmen. Frauen haben während der Schwangerschaft und Stillzeit einen besonderen gesetzlichen Schutz: Das Mut. Beschäftigungsverbot vor dem Mutterschutz: Dieses Gehalt erhalten Sie Die gute Nachricht vorweg: Werdende Mütter müssen in keiner Phase ihrer Schwangerschaft oder ihres Beschäftigungsverbots mit finanzieller Belastung rechnen.