Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen bleibt für den Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses unverändert. Für den Arbeitgeber . Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gesetz, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Von -Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. März Wer .
§ Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) widmet sich der gesetzlichen Kündigungsfrist für Beschäftigte. Diese liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats. Im Arbeitsrecht ist es jedoch durchaus gestattet, längere Fristen im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag zu vereinbaren. Während der Probezeit beträgt sie 2 Wochen. Wichtig: Diese Frist kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden. Neben dem Arbeitsvertrag, .