Fordern Sie Ihren Schuldner zuerst mit einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung auf. Zahlt er nicht, können Sie das Mahnverfahren einleiten, um an Ihr Geld zu kommen. So verzögern Sie außerdem die Verjährung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sind die erhobenen Forderungen jedoch berechtigt, sollte der Mahnbescheid bezahlt werden. Denn jeder Aufschub erhöht die berechtigten Ansprüche durch Zinsen oder aber weitere Gerichtskosten. Im Zweifel und bei komplizierten Sachverhalten sollte aber in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden.
Sofern die Widerspruchsfrist noch läuft, kreuze auf dem Formular "Ich widerspreche komplett" an (Ziffer 2) und vermerke ggf. handschriftlich "bezahlt". Dann mit dem Formular ab zum Gericht per Einschreiben. Sofern der Gläubiger bereits einen Vollstreckungsbescheid hat, verlange von ihm die Herausgabe des Original-Titels. Willst Du einen Mahnbescheid über Euro beantragen, kostet Dich das 36 Euro Gerichtskosten. Bei einem Streitwert von Euro fallen 49 Euro an. Forderst Du Euro ein, musst Du 80,50 Euro an Gerichtsgebühren begleichen.